Pro & Contra: Soll ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden?

Published On: 4. Oktober 2024

Nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland ist sie neu entflammt: die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Voraussichtlich wird es einen entsprechenden Antrag von Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen geben. Wir haben die Aachener Abgeordneten gefragt, wie sie zu der Frage stehen.

Von Alexander Plitsch

Ist die AfD verfassungswidrig? In einem Prüfverfahren durch das Bundesverfassungsgericht könnte dies festgestellt werden, ein Verbot der Partei wäre die Folge. Eingeleitet werden kann das Verfahren durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

Aktuell läuft alles auf einen entsprechenden Antrag im Bundestag hinaus, unterstützt von Abgeordneten aus den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen und der Linken. Noch im Oktober soll der Antrag an die Fraktionsspitzen gehen und anschließend im Plenum diskutiert werden.

Im Bundestag reicht eine einfache Mehrheit der Stimmen, um das Prüfverfahren einzuleiten. Das Verfahren selbst dürfte dann aber mehrere Jahre dauern bis zu einer Entscheidung.

Auch in Aachen ist die Frage des Umgangs mit der extremen Rechten gerade wieder aktuell aufgrund der Vorfälle bei einem AfD-Treffen in der Pontstraße am vergangenen Sonntag.

Pro & Contra: Die Aachener Abgeordneten

Wir haben die Aachener Bundestagsabgeordneten gefragt, wie sie zu einem möglichen Antrag für ein Verbotsverfahren stehen. In einem Pro & Contra stellen wir heute die Antworten von Ye-One Rhie (SPD) und Katharina Willkomm (FDP) gegenüber:

Pro: „Am Ende geht es darum, unsere Demokratie und unsere Verfassung zu schützen” (Ye-One Rhie, SPD)

„Es ist erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung zeigt. Nicht nur die unwürdigen Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtag zeigen, was sie von unserer parlamentarischen Demokratie hält. Die AfD ist keine Partei, die ein bisschen rechts steht. Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde der Demokratie.

Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Es sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen und die letztendliche Entscheidung ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht getroffen wird.

Die Hürden dafür sind zurecht hoch.

Sollte es eine interfraktionelle Initiative zu einer Überprüfung der AfD geben, werde ich diese unterstützen.

Am Ende geht es darum, unsere Demokratie und unsere Verfassung zu schützen. Das gehört zu meinen Aufgaben als Mitglied des Deutschen Bundestages.

Es muss und wird eine sehr intensive und offene Auseinandersetzung in den jeweiligen Fraktionen und auch im interfraktionellen Raum geben. In den demokratischen Gruppen und Fraktionen im Bundestag eint uns das klare Bekenntnis zur Demokratie. Diese gilt es zu schützen und das geht nur gemeinsam.”

Contra: „Der demokratische Wettbewerb bietet die bessere Möglichkeit” (Katharina Willkomm, FDP)

„Jeder Extremismus ist in einer Demokratie fehl am Platz. Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD halte ich jedoch nicht für zielführend, da das Verfahren lange dauert und der AfD die Möglichkeit gibt, sich als Märtyrer darzustellen.  Sollte das Verbot scheitern, könnte die AfD als ,geprüft demokratisch’ auftreten und zusätzliche Stimmen gewinnen.

Daher sollte ein Verbotsverfahren nur eingeleitet werden, wenn ein Erfolg sehr wahrscheinlich ist. In einigen Bundesländern wird die AfD bereits als rechtsextremistisch eingestuft, populistische und menschenverachtende Inhalte reichen aber nicht für ein Verbot der gesamten Partei.

Der Verfassungsschutz leistet eine wertvolle Arbeit, indem er die AfD beobachtet und ihre radikalen Ansichten aufdeckt. Doch es ist ebenso wichtig, dass demokratische Parteien auch inhaltlich die AfD stellen und zeigen, dass ihre simplen Parolen keine Lösungen für die aktuellen Herausforderungen bieten.

Aus liberaler Sicht können wir erst dann ein Verbotsverfahren gegen die AfD unterstützen, wenn gesichert ist, dass die Partei flächendeckend bestrebt ist, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Der demokratische Wettbewerb bietet daher die bessere Möglichkeit, der AfD entgegenzutreten, als ein Verbotsverfahren.”

 

Fotos: Ye-One-Rhie (links, Photothek), Katharina Willkomm (rechts)