Kabelfernsehen Nebenkostenprivileg

Das ist neu beim Kabel-TV: Einzel- statt Sammelinkasso ab Juli 2030

2. Februar 2024

** Gesponsert ** Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist seit Ende 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist für das sogenannte Sammelinkasso läuft nun aus. Nur noch bis zum 30. Juni 2024 dürfen Vermieter*innen die anfallenden Gebühren für Kabelfernsehen auf ihre Mieter*innen umlegen.

Dein Vorteil: Deine jährlichen Nebenkostenabrechnung reduzieren sich schon bald um den entsprechenden Betrag. Wer kein Kabelfernsehen nutzt oder nutzen möchte, muss auch keine Gebühren mehr zahlen.

Alle anderen sollten noch vor dem 1. Juli dieses Jahres aktiv werden und einen eigenen Kabelvertrag abschließen, wenn sie weiterhin über Kabel fernsehen wollen. Dieses Verfahren nennt sich dann Einzelinkasso.

 

Übrigens: NetAachen bietet ihren Kund:innen für NetTV über Kabel einen vergünstigten Preis in Höhe von 4,95€ statt 10€ monatlich an. Natürlich zählt auch internetbasiertes Fernsehen zum Produktportfolio.

Mehr Infos und alle Vor- bzw. Nachteile von Kabel- und internetbasiertem Fernsehen lesen Sie auch unter: netaachen.de/tv